Hessischer Baseball & Softball Verband e.V.
 

Vereingründung?!

Super! Ihr habt beschlossen, in Zukunft in einer Abteilung oder einem Verein Baseball oder Softball spielen zu wollen! Dann solltet Ihr Euch als erstes folgende Frage stellen:
Wollen wir einen selbständigen Verein oder eine Abteilung gründen?
Die auf den ersten Blick einfachere Variante ist sicher die Abteilungsgründung. Viele Verwaltungsaufgaben werden vom Hauptverein übernommen, wie z. B. Versicherungsfragen, Kontoführung, etc. Dazu kommt in einem gut funktionierenden Hauptverein eine starke Position gegenüber Dritten wie Sponsoren, Gemeinde/Stadt etc.
Wenn der Hauptverein voll hinter Euch steht, habt ihr hier sicher sehr gute Chancen auf Erfolge.

Doch hat die Erfahrung leider gezeigt, dass es auch Nachteile mit sich bringen kann, "nur" eine Abteilung zu sein. Baseball/Softball ist nun mal in Deutschland eine noch recht kleine Sportart oft drückt sich dies auch im Verhalten des Hauptvereins aus. So wird eine meist relativ kleine Baseball-/Softball - Abteilung oft gegenüber größeren Abteilungen benachteiligt. Dies kann sich sowohl finanziell auswirken wie auch in Fragen der Platz- und Hallenbelegung. Daher kann sich der Mehraufwand an Verwaltung durchaus lohnen, da man als eigener Verein unabhängiger agieren kann und auch anderen gegenüber (Gemeinde/Stadt, Sponsoren) unabhängig auftreten kann und nicht an die Regeln des Hauptvereins gebunden ist.

Abteilungsgründung:
Solltet Ihr dennoch die Variante der Abteilung bevorzugen, so solltet Ihr genügend Zeit in die Suche des richtigen Hauptvereins stecken. Folgende Fragen sind auf jeden Fall vorab zu klären:

1. Welche Sportarten gibt es in diesem Verein sonst noch?
2. Wie viele Mitglieder hat der Verein und wie teilen sich auf die Abteilungen auf?
3. Welche Trainingszeiten auf dem Platz werden uns zur Verfügung gestellt? (für Abteilungen, die auf Fußballfeldern o. ä. spielen werden)
4. Welche Hallenzeiten werden uns im Winter zur Verfügung gestellt?
5. Werden Trainer- und Schiedsrichterausbildungslehrgänge vom Hauptverein bezahlt oder bezuschusst?
6. Was passiert mit den Beiträgen, die die Baseball-/Softball - Mitglieder an den Hauptverein zahlen? Werden sie wieder an die Abteilung ausgezahlt oder profitieren eher andere Abteilungen davon?
7. Welche Mitspracherechte hat der Abteilungsvorstand im Hauptverein? (Wie viele Stimmen im Vergleich zu anderen Abteilungen im Vereinsausschuss)?
8. Wird der (ausgebildete) Übungsleiter bezahlt wie alle anderen Übungsleiter auch?
9. Wie sieht es mit evtl. Zuschüssen bei Großgerätekäufen von Seiten des Vereins aus?

Die Abteilungsgründung ist nicht weiter schwierig, da der Hauptverein die gesetzlichen Bestimmungen schon zu beachten hat. Wendet Euch an den Hauptverein, die können Euch alles notwendige zur Gründung sagen. Normalerweise muss die Mitgliederversammlung oder der Vereinsausschuss über eine Abteilungsneugründung entscheiden. Also, redet vorher viel mit den Verantwortlichen des Hauptvereins und vor allem auch mit anderen Abteilungen, insbesondere den kleineren, wie es ihnen im Verein geht. Denkt immer dran, ihr müsst Euch evtl. gegen "übermächtige" Abteilungen durchsetzen können, wenn es z.B. um die Platzbelegung geht.

Vereinsgründung:
Dies ist sicher der etwas aufwendigere Weg, der sich aber durchaus lohnen kann. Um allen gesetzlichen Vorschriften zu genügen findet Ihr hier die Vorgehensweise, wie sie vom Hessischen Landessportbund vorgeschlagen wird.
Wie gründe ich einen rechtsfähigen, gemeinnützigen Verein?

Gründung
Zur Gründung eines Sportvereins ist eine Gründungsversammlung durchzuführen, über die ein Protokoll gefertigt wird - das Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll soll folgende Punkte enthalten: · Ort und Zeit der Gründung · die Anzahl der Personen und deren Absicht (einen Verein zu gründen) · Wahl von Versammlungsleiter/in und Schriftführer/in · Vorstellung der ausgearbeiteten Satzung (hierzu kann die Mustersatzung des Landessportbundes Hessen verwendet werden) · Beschluss der Anwesenden: a) den Verein (Namen geben) zu gründen b) ihm die vorgetragene Satzung zu geben · die nun vorzunehmende Vorstandswahl wird nach der Satzung durchgeführt; der neu gewählte 1. Vorsitzende übernimmt die Versammlungsleitung * · die Versammlung legt die Beiträge fest * · die Versammlung beschließt über die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt und die Eintragung beim Amtsgericht ** · die Versammlung beschließt über den Anschluss an den Landessportbund Hessen e. V. und seine zuständigen Verbände ** · das Gründungsprotokoll wird von den in der Satzung dafür vorgesehenen Personen unterschrieben (z. B. 1. Vorsitzender und Schriftführer) · die Satzung wird von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben Anmeldung beim Landessportbund Hessen e. V.

(lsb h) Der Landessportbund Hessen e. V. ist der Dachverband aller Hessischen Sportvereine. Er betreut die Vereine überfachlich. Die fachliche Betreuung erfolgt, mit Ausnahme von Freizeitsport, durch die angeschlossenen Fachverbände des lsb h (Hess. Fußball-Verband, Hess. Handball-Verband, Hess. Turn-Verband etc.). Für die Aufnahme und Beratung von Vereinen ist der Bereich Vereinsförderung u. -beratung des lsb h zuständig. Auf Anforderung übersenden die Mitarbeiter dieses Bereichs die Aufnahmeunterlagen (Erklärung zur Mitgliedschaft, Bestandserhebung f. Neuaufnahmen 2 fach, Sportversicherungs-Vertrag und Satzung und Ordnungen des lsb h).

Die Erklärung und die Bestandserhebung sind als Muster unter "Neuaufnahmen" einzusehen.
* = Sofern in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist.
** = diese Beschlüsse entfallen, wenn sie in der Satzung bereits vorgesehen sind.

Bei Anforderung der Aufnahmeunterlagen muss der Vereinssitz angegeben werden, da entsprechend des Vereinssitzes die Zuordnung zum zuständigen Sportkreis erfolgt. Für weitere Fragen steht der Bereich Vereinsförderung und –beratung jederzeit gerne zur Verfügung.

Erlangung der Gemeinnützigkeit und Eintragung beim Amtsgericht
Parallel zum Aufnahmeverfahren beim lsb h sollte der Verein beim zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen. Dies kann formlos unter Vorlage eines Gründungsprotokolls und einer Satzung geschehen. Da bei neuen Vereinen noch keine Kassenberichte vorhanden sind, prüft das Finanzamt zunächst nur die formellen Voraussetzungen, d. h. die Gemeinnützigkeitsaussagen der Satzung. Die Eintragung beim Amtsgericht ist unter der Vorlage a) einer Ablichtung des Gründungsprotokolls (aus der sich auch die Vorstandswahl ergibt) b) der Urschrift der Satzung - unterschrieben von den Gründungsmitgliedern (mind. 7 Pers.) c) einer Ablichtung der Satzung anzumelden. Die Anmeldung ist vom Vorstand nach § 26 BGB (vertretungsberechtigter Vorstand) vorzunehmen. Die Unterschriften unter der Anmeldung (nicht Satzung!) sind vom Ortsgericht oder einem Notar beglaubigen zu lassen. Da die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, sollte in der Anmeldung "vorläufige Gebührenbefreiung" beantragt werden. Es sind dann nur die Veröffentlichungsauslagen für die Eintragung zu zahlen. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss die Bescheinigung dem Amtsgericht in Ablichtung vorgelegt werden, da sonst die Gebühren nachzuzahlen sind.

Weitere Informationen

www.baseball-service.de

LANDESSPORTBUND HESSEN E. V.
- Vereinsförderung u. -beratung – Sachbearbeitung
Ralph Hoffmeister Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/Main
Telefon (+49) 069 - 67 89-318
www.lsbh-vereinsberater.de

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